„Säen und später wieder ernten“

Beiträge

Beitragsordnung des Vereins

Jahresbeitrag

Unternehmer, parteifähige Personenvereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, die privatwirtschaftlich tätig sind, leisten bei

Beschäftigten Mitgliederbeitrag
0-20 100,00 EUR
21-50 150,00 EUR
51-250 300,00 EUR
Über 251 400,00 EUR

Einzelpersonen, parteifähige Personenvereinigungen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit ideeller Zielsetzung leisten einen Mitgliedsbeitrag von 100,00 EUR.

Kommunale Gebietskörperschaften zahlen pauschal 100,00 EUR pro Jahr.