„Säen und später wieder ernten“
Beiträge
Beitragsordnung des Vereins
Jahresbeitrag
Unternehmer, parteifähige Personenvereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, die privatwirtschaftlich tätig sind, leisten bei
Beschäftigten | Mitgliederbeitrag |
---|---|
0-20 | 100,00 EUR |
21-50 | 150,00 EUR |
51-250 | 300,00 EUR |
Über 251 | 400,00 EUR |
Einzelpersonen, parteifähige Personenvereinigungen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit ideeller Zielsetzung leisten einen Mitgliedsbeitrag von 100,00 EUR.
Kommunale Gebietskörperschaften zahlen pauschal 100,00 EUR pro Jahr.